Reiseversicherung
Basis-Reiserücktritts-SchutzErstattet werden die vertraglichen Stornokosten vor Reiseantritt, wenn die Reise z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung/Unfall, Schwangerschaft oder der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit bzw. einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht angetreten werden kann.Der Selbstbehalt beträgt € 25,- je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person 20% vom erstattungsfähigen Schaden selbst, mindestens jedoch € 25,-.
Comfort-Reiserücktritts-SchutzEs gelten die Leistungen des Basis-Reiserücktritts-Schutz.Außerdem werden Ihnen zusätzliche Rückreisekosten sowie der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, wenn Sie die Reise nicht planmäßig — aus einem versichertem Grund — beenden können und vorzeitig nach Hause reisen müssen. Der Selbstbehalt beträgt € 25,- je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person 20% vom erstattungsfähigen Schaden selbst, mindestens jedoch € 25,-.
Auslandsreisekranken-VersicherungKostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche, Medikamente, OP. Der Selbstbehalt beträgt € 50,00 pro Schadenfall. Krankenrücktransporte (einschließlich. Ambulanzflugzeug), Bestattung im Ausland, Überführung im Todesfall.Soforthilfe-Versicherung: Umfassende Soforthilfe während der Reise; weltweiter Notrufservice 24 Std.; Such-, Rettungs- u. Bergungskosten bis max. € 5.000,-; Kostenübernahmegarantie/ Abrechnung gegenüber dem Krankenhaus; Organisation von Krankenbesuch; Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck.
Komplett-Schutz-PaketEs gelten die Leistungen des Comfort-Reiserücktritts-Schutz sowie der Auslandsreisekranken-Versicherung.Zusätzlich ersetzen wir Ihnen bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres Reisegepäcks den Zeitwert. Versicherungssumme pro Einzelperson € 2.000,-. Der Selbstbehalt beträgt € 50,- je Versicherungsfall. Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittel ersetzen wir Ihnen z.B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis € 750,- wenn Sie dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen.
HinweiseDer Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens 60 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigen Buchungen spätestens 3 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden.Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die KAERA Industrie & Touristik Versicherungsmakler GmbH. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der KAERA Industrie & Touristik Versicherungsmakler GmbH. Versicherer für die Reiserücktrittskosten-Versicherung und die Reisegepäck-Versicherung ist die HDI-Gerling Firmen u. Privat Versicherung AG. Versicherer für die übrigen Versicherungen ist die Europ Assistance Versicherung AG. Schadenanzeigen sowie die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter: http://www.kaera-makler.de/versicherungsbedingungen.htm |