AGB - Reisebedingungen
Stand: November 2009
1. Allgemeines
Teilnehmen kann jeder, der den in der jeweiligen Tourenbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Unsere Führer sind berechtigt, zu Beginn und auch noch während der Tour Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, zur ihrer eigenen Sicherheit ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Soweit wir durch den Ausschluss Aufwendungen ersparen oder von Leistungsträgern erstattet erhalten, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.2. Anmeldung
Anmeldungen können persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Bei schriftlichen Anmeldungen sollte das dafür vorgesehene Formular verwendet werden. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden Reisebedingungen vom Kunden zur Kenntnis genommen und als solche anerkannt.3. Buchungsbestätigung und Zahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung sowie alle weiteren Informationen. Der Sicherungsschein geht Ihnen mit separater Post zu. Die Anzahlung beträgt 20 Prozent des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 100 Euro pro Reiseteilnehmer. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zu bezahlen.4. Leistungen
4.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
4.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.5. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu berechnendem Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Bei höherer Gewalt können sowohl wir als auch Sie kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Kunde keine Ersatzaktivität, erhält er die geleistete Zahlung zu 100 % zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
6.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Maße, wie sich die Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, zu ändern. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
6.4 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.7. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale im Folgenden ausgewiesenen Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
7.2 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise vor. Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 50 Euro pro Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Person.8. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Reisekrankenversicherung. Unser Vertragspartner ist die KAERA Industrie & Touristik Versicherungsmakler GmbH. Es steht Ihnen allerdings frei, sich den benötigten Versicherungsschutz anderweitig selbst zu besorgen.9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
9.2 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.10. Hinweise zu Risiken und alpinen Gefahren
Sportarten wie Bergwandern, Klettern, Mountainbiken oder Klettersteige gehen sind der Natur und somit besonderen Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren sind vom Menschen nicht beeinflussbar. Es ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Mögliche Gefahren und Risiken sind: Absturzgefahr, Erschöpfung, Gewitter, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lebensgefahr, Steinschlag und Wettersturz.Trotz umsichtiger Tourenplanung und Betreuung bleibt immer ein Basisrisiko bestehen. Dieses Risiko muss der Kunde selbst tragen, der Führer übrigens auch. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Die Bergsportausrüstung muss sicher und gebrauchsfähig sein und dem technischen Stand entsprechen.
Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (alpine Gefahren, Lawinen- oder Wettersituation) zu ändern. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und geleitet. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.
11. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn sie unmöglich ist oder von uns verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Eine Mängelanzeige nimmt der Tourleiter entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.12. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.13. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.14. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller sonstigen Regelungen.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischem Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters.
15.4 Veranstalter ist Bergsport Haslital, Inhaber Carsten Jost, Wilhelmstraße 25, D-76137 Karlsruhe, Telefon: +49 (0) 721 6258726, Fax: +49 (0) 721 6259018, E-Mail: info@bergsport-haslital.de, USt-IdNr.: DE270360938.